Wirtschaftlicher Totalschaden
Totalschaden nach Kollision
VW Passat, älteres Modell
Hier siehst du ein Beispiel für einen wirtschaftlichen Totalschaden. Mit 12.921,67 € lag die Schadenshöhe deutlich über dem Wiederbeschaffungswert. Wichtig: Selbst scheinbar kleine Posten wie Restkraftstoff oder An- und Abmeldegebühren werden bei der Abrechnung nicht vergessen.

Was ist passiert – und wie wurde reguliert?
Ein älterer VW Passat geriet in einen Auffahrunfall mit erheblicher Aufprallenergie. Front und Vorderachse wurden so stark deformiert, dass eine wirtschaftliche Reparatur ausgeschlossen war. Die Wiederherstellungsaufwand-Quote (WBA) lag bei 336 % des Wiederbeschaffungswerts – ein klassischer wirtschaftlicher Totalschaden.
Beim wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet) und Restwert (was das Wrack noch wert ist). Wichtig: Du musst das Fahrzeug nicht zwingend dem von der Versicherung benannten Restwertkäufer überlassen – du darfst es auch regional verkaufen, solange der Markt allgemein zugänglich ist (BGH VI ZR 119/04).
In diesem Fall fielen oft übersehene Posten ins Gewicht: Restkraftstoff im Tank, anteilige Steuer und Versicherung, An- und Abmeldegebühren für das Ersatzfahrzeug. Diese kleinen Beträge summieren sich – bei einem Gutachten werden sie systematisch erfasst, bei einem Kostenvoranschlag fallen sie oft unter den Tisch.
Die Versicherung regulierte vollständig, der Kunde erhielt zusätzlich Nutzungsausfall für die Tage ohne Fahrzeug bis zur Ersatzbeschaffung.
Berechnung im Detail
Was wir daraus lernen
- Bei alten Fahrzeugen mit geringem Wiederbeschaffungswert ist ein Totalschaden schnell wirtschaftlich – auch bei optisch reparablen Schäden
- Restwertangebote der Versicherung sind nicht bindend – du kannst regional verkaufen
- Nebenposten wie Restkraftstoff, Zulassungskosten, anteilige Steuer/Versicherung zählen mit
- Nutzungsausfall bis zur Ersatzbeschaffung gehört zur Regulierung
Weiterführende Inhalte
- Leistungen als KFZ-Sachverständiger – alle Gutachten-Arten im Überblick
- Ratgeber für Unfallgeschädigte – Hintergrundwissen zu Wertminderung, fiktiver Abrechnung, 130%-Grenze
- Alle Fallbeispiele – weitere reale Schadensfälle mit Abrechnung
- Kontakt – Soforthilfe nach Unfall, Mo–So 07–19 Uhr
