Leistung im Detail

Fiktive Abrechnung: Schaden auszahlen lassen statt reparieren

Bei der fiktiven Abrechnung lässt du dir die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne dein Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Praktisch, wenn der Schaden tolerabel ist oder du das Fahrzeug ohnehin verkaufen willst.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

"Fiktiv" heißt: die Reparatur wird nur theoretisch kalkuliert. Du bekommst das Geld, kannst es aber selbst entscheiden, was damit passiert: reparieren, verschoben oder gar nicht.

Die Versicherung zahlt den Netto-Betrag der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten – also ohne Mehrwertsteuer. Grund: die MwSt. wird nur fällig, wenn tatsächlich Geld an eine Werkstatt fließt (§ 249 Abs. 2 BGB).

Wann ist fiktive Abrechnung sinnvoll?

  • Kleine optische Schäden: Beule, Kratzer, Stoßstangen-Riss – du kannst damit leben
  • Verkaufsabsicht: Du willst das Fahrzeug ohnehin verkaufen, eine Reparatur lohnt sich für dich nicht
  • Eigenleistung: Du oder ein Familienmitglied kannst günstig selbst reparieren
  • Liquiditäts-Bedarf: Du brauchst das Geld anderweitig

Was wird ausgezahlt? Was bleibt liegen?

Wird ausgezahlt (netto):

  • Reparaturkosten ohne MwSt.
  • Merkantile Wertminderung (steuerneutral, voll)
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten

Wird NICHT mit ausgezahlt:

  • Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten (kann nachträglich beansprucht werden, wenn doch repariert wird)
  • UPE-Aufschläge (umstritten, oft strittig)
  • Verbringungskosten

Beispielrechnung BMW i3

Bei einem leichten Auffahrunfall am BMW i3 wurden im Gutachten 869,56 € Reparaturkosten ohne MwSt. ausgewiesen (1.034,78 € brutto). Der Kunde entschied sich für die fiktive Abrechnung und erhielt:

  • 869,56 € Reparaturkosten netto
  • + Nutzungsausfall für die Schadenfeststellungstage
  • + Sachverständigenkosten

Komplette Fallakte: Fallbeispiel BMW i3 – fiktive Abrechnung.

Risiken und Stolpersteine

Verkehrssicherheit: Sicherheitsrelevante Schäden müssen behoben werden – auch bei fiktiver Abrechnung. Lichtanlage, Bremssystem, tragende Teile, Airbag-Sensoren: keine Toleranz.

Weitere Punkte:

  • MwSt.-Nachforderung: Wenn du später doch in Werkstatt reparierst, kannst du die fehlende MwSt. binnen Verjährungsfrist nachfordern (Rechnung als Nachweis)
  • Reparaturweg: Bei Premiumfahrzeugen versuchen Versicherungen, auf eine freie Werkstatt zu verweisen (günstiger). Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder mit dokumentierter Service­historie hast du jedoch Anspruch auf Markenwerkstatt
  • Beim Verkauf offenlegen: Auch ein nicht reparierter Schaden bleibt ein Unfallschaden und muss beim Verkauf angegeben werden

Gutachten als Grundlage für fiktive Abrechnung

Ein detailliertes Gutachten ist die Voraussetzung für eine wirtschaftliche fiktive Abrechnung. Bei unverschuldetem Unfall kostenlos.